Naturheilpraxis-Sandra Engelhardt- Heilpraktikerin
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Kosten

Heilpraktikerleistungen unterliegen der freien Honorarvereinbarung.

Das Honorar richtet sich, nach dem zeitlichen Aufwand der jeweiligen Behandlung.

Bitte berücksichtigen Sie, dass Beratung und Befundaufnahme zeitaufwendig sein kann - diese Zeit ist auch Behandlungszeit.

Üblicherweise wird vor Ort in bar bezahlt. Sie erhalten auf Wunsche eine Rechnung für Ihren Kostenträger, auf Basis der Leistungsziffern der GebüH, mit dem hier vereinbarten Honorar.

Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.

Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsanspruch ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Die Erstattungen sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen Gebührenverzeichnis und Heilpraktiker-Honorar sind vom Patienten zu tragen.

Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar.

Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs-und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.


 

 

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Sandra Engelhardt , Heilpraktikerin  | S.Engelhardt-Praxis@gmx.de Tel. 07403/2070563